SICHERHEIT

BOL Sicherheitshandbuch
Bund der Oberschwäbischen Landsknechte

Sicherheitshandbuch des BOL

Gemeinsam darstellen. Verantwortung übernehmen. Sicherheit gewährleisten.

Version 1.0  ·  Stand: September 2026
Gültig für alle Teilnehmenden der BOL-Drillwochenenden

Unser Grundsatz: Wir betreten das Schlachtfeld gemeinsam und verlassen es gemeinsam. Unsere Gegenüber sind Partner in der Darstellung – keine Gegner.

1. PRÄAMBEL

Wir üben unser Hobby gemeinsam aus und haben Freude daran. Wir betreten das Schlachtfeld gemeinsam und verlassen es gemeinsam. Wer uns gegenübertritt, ist unser Partner und nicht unser Gegner – gemeinsam stellen wir eine Schlacht dar. Deshalb gibt es bei uns weder Gewinner noch Verlierer, und deshalb verletzen wir einander nicht.

Dieses Handbuch legt einen einheitlichen Sicherheitsstandard für Ausbildung und Durchführung unserer Darstellungen fest und unterstützt die Hauptleute bei der Ausbildung. Jede Handlung erfolgt nach gesundem Menschenverstand und in Eigenverantwortung.

2. SELBSTVERPFLICHTUNG DER TEILNEHMENDEN

Jede Person erklärt mit ihrer Teilnahme verbindlich:

2.1. KÖRPERLICHE UND GEISTIGE VERFASSUNG

  • Ich bin nicht durch Alkohol, Drogen oder Medikamente berauscht.
  • Meine körperliche Verfassung ermöglicht konzentrierte Teilnahme.
  • Ich kenne die Handhabung meiner Schaukampfwaffe und beherrsche deren sichere Anwendung.

2.2. PARTNER BEI DER DARSTELLUNG

Auf der Gegenseite steht mein Partner, auch wenn mir dieser persönlich nicht bekannt ist. Keine Aktion von mir wird ihn in seiner Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen.

2.3. SCHAUKAMPFWAFFE

  • Meine Schaukampfwaffe ist technisch einwandfrei.
  • Ich beherrsche meine Waffe sicher.
  • Ich kontrolliere regelmäßig den Zustand meiner Waffe.
  • Ich bewahre meine Waffe jederzeit sicher auf.

2.4. TIERE

Ich beherrsche mein Reitpferd oder Zugtier. Kein Darsteller oder Zuschauer wird durch diese in Gefahr gebracht. Ich werde keine Tiere meines Partners in Gefahr bringen oder angreifen.

2.5. ZUSCHAUER

Der Veranstalter trägt die Gesamtverantwortung für die Sicherheit der Zuschauer. Jeder Teilnehmende wirkt aktiv daran mit, indem er auf korrekte Absperrungen und Sicherheitsabstände achtet. Bei unbefugtem Betreten von Sicherheitsbereichen unterbreche ich die Darstellung nicht eigenmächtig, sondern melde die Situation unverzüglich der Befehlskette, bis eine sichere Situation wiederhergestellt ist.

3. ALLGEMEINE SICHERHEITSREGELN

3.1. BODENGEGEBENHEITEN UND UNTERGRUND

Die gewählte Darstellung wird an die Örtlichkeiten angepasst. Rutschgefahr, Absturzgefahr, Stacheldraht und Sicherheitszonen sind bekannt und werden berücksichtigt.

3.2. WAFFENCHECK VOR JEDEM GEFECHT

Vor Beginn jedes Kampfes prüft jede Person ihren Waffenstatus: o Keine beschädigten Teile o Alle Verbindungen fest o Keine scharfen Kanten oder Spitzen o Sicheres Ablegen möglich (keine Spitzen/Schneiden nach oben stehend)

3.3. ALKOHOL UND DROGEN

Alkohol oder andere berauschende Mittel sind vor und während der Veranstaltung strengstens verboten. Dies gilt für alle Teilnehmenden – unabhängig von ihrer Funktion.

3.4. STOPP

Beim Rufen von „HALT!", „SANITÄTER" oder einer Trillerpfeife wird sofort jede Aktion eingefroren und Sicherheit hergestellt. Erst nach Klärung der Situation wird die Darstellung fortgesetzt.

3.5. BLICKKONTAKT

Erst nach klarem Blickkontakt wird gekämpft.

3.6. NICHTKÄMPFER

Feldscher, Sanitäter, Spielleute, der stehende Tross und Kinder dürfen nicht angegriffen werden. Angegriffen werden dürfen ausschließlich Personen, die sich eindeutig kampfbereit zeigen – erkennbar daran, dass sie ihre Waffe führen und dem Geschehen zugewandt sind. Liegen bereits Darsteller am Boden, dürfen sie durch die noch Kämpfenden nicht gefährdet werden; die Darstellung ist zu verlagern. Wer am Boden liegt, bedeckt das Gesicht, um versehentliche Verletzungen zu vermeiden. Der stehende Tross kennzeichnet die Wasserzone sichtbar mit Fahnen.

3.7. TREFFERZONEN

  • Kopf und Hals dürfen nicht attackiert werden.
  • Ungeschützte Finger dürfen nicht attackiert werden.
  • Bei Angriffen auf den Rücken wird nur leicht aufgesetzt.

3.8. VERBOTENE TECHNIKEN

  • TACKLING: Ein Umrennen ist nicht erlaubt. (Hinweis: Durch Tackling-Attacken wie im Eishockey gab es bereits Verletzungen.)
  • FAUSTSCHLÄGE UND FUSSTRITTE: Sind nicht zulässig.

3.9. STICHE UND HAUE

  • Stiche werden durch Abwinkeln der Handgelenke kontrolliert aufgesetzt.
  • Haue werden durch weiche Handgelenkführung kontrolliert auf den Körper aufgesetzt.

3.10. ABLEGEN VON SCHAUKAMPFWAFFEN

Schaukampfwaffen werden kontrolliert abgelegt, um niemanden durch ihr Herabfallen zu verletzen. Es dürfen keine Spitzen oder Schneiden nach oben stehen. (Hinweis: Es gab durch Hellebarden bereits Verletzungen.)

4. REITEREI

4.1. SICHERHEIT

1. VERSICHERUNGSPFLICHT: Jeder Reiter legt zu Beginn des Jahres, spätestens jedoch zwei Wochen vor dem ersten Drill, an dem er teilnehmen möchte, bei einem der Offiziere eine gültige Haftpflichtversicherung vor. Diese muss zwingend die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen einschließen. Die Vorlage kann auf elektronischem Weg erfolgen (E-Mail, WhatsApp o. Ä.).

2. SICHERHEITSGEDANKE: Die eigene Sicherheit – Pferd und Reiter – und vor allem die Sicherheit aller anderen haben oberste Priorität.

3. MITFÜHREN VON WAFFEN: Die Reiterei nimmt, soweit möglich, am Geschehen teil (Spielszenarien, Abschlussschlacht etc.). Das Mitführen und Benutzen scharfer oder spitzer Waffen ist daher nicht gestattet. Waffen müssen schaukampftauglich sein.

4. AUSRÜSTUNG: Jeder Reiter ist verpflichtet, seine Ausrüstung regelmäßig zu überprüfen und in einem sicheren, einwandfreien Zustand zu halten. Defekte Trensen- oder Sattelteile sind umgehend auszutauschen.

5. PATENSYSTEM: Jeder neue oder unbekannte Reiter kann auf den Veranstaltungen des BOL nur teilnehmen, wenn er einen Paten hat. Die Sichtung erfolgt im Regelfall beim Reiter zu Hause oder, wenn genügend neue Reiter aus einer Region zusammenkommen, auf einer gesonderten Sichtungsveranstaltung. Auch bekannte Reiter müssen sich dieser Regelung unterziehen, wenn sie mit einem neuen Pferd zur Veranstaltung kommen. Paten sind im Regelfall die Offiziere der Reiterei. Eine Teilnahme ohne Paten ist nicht möglich.

6. GRUNDAUSBILDUNG: Jeder neue Reiter nimmt an der ersten von ihm besuchten Veranstaltung an der Grundausbildung der Infanterie teil. Dies dient dem gegenseitigen Verständnis und dem Erlernen der Infanteriekommandos. So ist jeder Reiter in der Lage, dem Geschehen im Spiel oder in der Schlacht zu folgen. Das vermeidet Missverständnisse und Gefahrensituationen.

7. KENNZEICHNUNG DER OFFIZIERE: Jeder Offizier der Reiterei trägt eine rote Schärpe. Sie dient der besseren Erkennbarkeit, vor allem bei aufkommenden Fragen und in Gefahrensituationen. Den Weisungen der Offiziere ist unbedingt Folge zu leisten.

4.2. VERHALTENSKODEX

1. RÜCKSICHT: Jeder Reiter nimmt Rücksicht, sowohl auf andere Reiter als auch besonders auf alle zu Fuß agierenden Teilnehmer. Jeder Reiter sollte sich bewusst sein, dass von Reiter und Pferd ein höheres Risiko ausgeht.

2. TIERSCHUTZ: Jeder Reiter lässt sich von den Richtlinien zum Tierschutz im Pferdesport leiten. Schlagen und/oder grobes Disziplinieren eines Pferdes wird von den Offizieren angesprochen und führt ggf. zum Ausschluss von der Veranstaltung.

3. HÖFLICHKEIT: Jeder gute Reiter zeichnet sich durch Höflichkeit im Umgang mit anderen aus. Schlechte Beispiele gibt es im Pferdesport schon genug.

4. DOPING UND KRANKE PFERDE: Kein Reiter darf sein Pferd vor der Veranstaltung mit leistungssteigernden Mitteln behandeln. Kein Reiter darf mit einem kranken Pferd an einer Veranstaltung teilnehmen; dies gilt insbesondere bei meldepflichtigen Erkrankungen des Pferdes.

5. DOKUMENTE: Ein Equidenpass ist immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Für Reiter, die Transporte durchführen, die den Nachweispflichten nach EU-Recht unterliegen, gilt dies auch für das vereinsinterne Stallbuch und den Befähigungsnachweis nach EU-Richtlinien.

6. ETHISCHE GRUNDSÄTZE: Jeder Reiter anerkennt und respektiert die „Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes", Teile I und II, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und ihrer Anschlussverbände.

7. ÖFFENTLICHKEIT: Die Veranstaltungen des BOL finden nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Jeder Reiter hat sich dessen bewusst zu sein und entsprechend zu handeln.

5. ARTILLERIE UND HANDROHRSCHÜTZEN

5.1. ZULÄSSIGE WAFFEN UND MUNITION

1. Es kommen ausschließlich Geschütze (Kanonen, Mörser, Wallbüchsen) und Handrohre mit Luntenzündung (Pulverpfanne / Luntenstab) und gültigem Beschuss zum Einsatz. Ausschlaggebend für den gültigen Beschuss eines ausländischen Geschützes ist die gesetzliche Regelung im Heimatland des Geschützeigentümers.

2. Als Treibladungspulver und Zündkraut ist ausschließlich Schwarzpulver (Böllerpulver und Jagdschwarzpulver) in handelsüblichen Körnungen (bis 2,5 mm) erlaubt. Das Schießen mit Sprengpulver ist ausdrücklich verboten. Das Beimischen von effektbewirkenden Zusatzstoffen (z. B. Magnesium, Kreide usw.) in das Schwarzpulver ist ebenso verboten.

3. Die Geschütze werden, wie beim historischen Original, ausschließlich mit der Pulverschaufel geladen (Mörser, Kammergeschütze und Wallbüchsen ggf. ohne Schaufel). Das Laden mit vorgefertigten Pulverpacks bzw. Kartuschenbeuteln (in Papier, Stoff oder Alufolie gewickeltes Schwarzpulver) ist aus Sicherheitsgründen verboten. Vorratsbehältnisse bei Kanonieren (Dosen, Messbecher usw.) und bei Handrohrschützen (Pulverröhrchen, Apostel usw.) müssen aus nichtsplitterndem und nicht funkenreißendem Material bestehen.

4. Als Verdämmung für die Geschütze dürfen ausschließlich folgende Materialien verwendet werden: Getreidemehl, Steinmehl oder Grieß. In einzelnen, vom Schießleiter zu genehmigenden Ausnahmefällen und sofern keine Flur- bzw. Waldbrandgefahr besteht, kann auch leichtes Papier (keine Pappe!) genehmigt werden. Mörser, Wallbüchsen und Handrohre ggf. ohne Verdämmung oder mit Grieß; Kanonen bevorzugt mit Getreidemehl. Alle Verdämmmaterialien müssen sich in absolut trockenem Zustand befinden und dürfen auch noch nie nass geworden und anschließend wieder getrocknet sein. Das Verpacken der Verdämmmaterialien in leichte Papierbeutel ist erlaubt. (Hinweis: Verdämmen mit Korken ist verboten.)

5.2. AUSRÜSTUNG DER GESCHÜTZE

5. Jedes Geschütz (außer Wallbüchsen und Kammergeschütze) benötigt beim Schießen:

  • Einen vollen Wassereimer
  • Einen Wischer (nach jedem Schuss zwingend nass und gründlich auswischen!)
  • Einen Setzer aus nicht funkenreißendem Material (zum Verdichten des Pulvers und der Verdämmung oder zum Setzen der Kugel beim scharfen Schuss)
  • Eine Ladeschaufel aus nicht funkenreißendem Material (Mörser, Wallbüchsen und Handrohre ggf. ohne)
  • Einen Räumer (um notfalls Versager nass zu beseitigen)

Nicht funkenreißende und zum Kanonenschießen bevorzugte Materialien sind: Bronze, Kupfer, Messing, Aluminium oder Holz. Es wird empfohlen, alle Tätigkeiten am Geschütz (Laden, Schießen und Reinigen) mit Lederhandschuhen durchzuführen.

6. Während des Schießens ist die Pulverkiste stets geschlossen zu halten und darf nur für den Ladevorgang geöffnet werden. Einmal angebrannte Lunten, Feuerzeuge oder andere funkenschlagende Gegenstände dürfen nicht in der Pulverkiste gelagert werden. Die Pulverkisten der stationären Artillerie befinden sich mindestens 5 m hinter dem Geschütz und um 1 m nach links oder rechts, aus der Laufachse versetzt. Der Deckel der Pulverkiste darf nur von der dem Geschütz abgewandten Seite geöffnet werden. Handrohrschützen tragen eine verschließbare Leder-Pulvertasche.

7. Der Luntenstab muss nach dem Anzünden der Lunte so platziert werden, dass, wenn er umfällt, weder Geschütz noch Pulverkiste getroffen werden kann.

5.3. MILITÄRISCHE KOMMANDOSTRUKTUR

Position Aufgabe
Feldzeugmeister Oberster Befehlshaber der Artillerie. Zugleich verantwortliche Schießleitung und Überwachung des ordnungsgemäßen Schießbetriebs. Steht seitlich auf Geschützhöhe und hat alle Geschütze im Blick.
Zeugmeister Befehligt einen Teil der Geschütze (Batterie). Zusätzliche Überwachung des ordnungsgemäßen Schießbetriebs innerhalb der Batterie. Steht mittig hinter seinen zugewiesenen Geschützen.
Büchsenmeister Geschützverantwortlicher. Zündet das Geschütz.
Schneller Lädt das Geschütz.
Pulverer Ist ausschließlich für das Pulver und die Sicherheit der Pulverkiste zuständig. Optional für die stationäre Artillerie. Zwingend nötig für jedes einzelne Geschütz bei der Feldartillerie. Darf an keinerlei Kampfhandlungen teilnehmen bzw. in solche verwickelt werden! Trägt als Kennzeichen eine orange Armbinde an jedem Arm.

5.4. BEFEHLE

Als Befehle für den Schießbetrieb werden ausschließlich folgende wörtliche Anweisungen verwendet. Die Befehle werden vom Feldzeugmeister an die Zeugmeister gegeben. Die Zeugmeister geben die Befehle dann an ihre Büchsenmeister weiter. Die Büchsenmeister befehligen daraufhin ihre Schneller.

Befehl Bedeutung
„Geschütze fertig machen" Die Geschütze und alle nötigen Utensilien werden zum Schießen bereit gemacht. Lunten angezündet.
„Geschütze teilladen" Die Kernladung (Schwarzpulver) wird in das Rohr eingebracht, verdichtet und verdämmt.
„Zündkraut auflegen" Zündkraut wird auf die Zündpfanne aufgelegt.
„Geschütze [benannte Geschütze] Feuer“ Die Geschütze feuern in angekündigter Weise (z. B. von links nach rechts).
„Geschütze zurückziehen und auswischen" Befehl beim Schießen innerhalb befestigter Kanonenschanzen. Geschütz innerhalb der Schanze nach hinten ziehen und nass auswischen.
„Geschütze in Stellung bringen" Befehl beim Schießen innerhalb befestigter Kanonenschanzen. Geschütz nach vorne in die Schussstellung schieben.
„Geschütze in Stellung bringen und auswischen" Befehl beim Schießen außerhalb befestigter Kanonenschanzen. Geschütz in die Schussstellung schieben und nass auswischen.
„Schießen aus – Ende" Ende des Schießens. Auf Befehl „Mündungen abdecken" werden die Mündungen der Geschütze windsicher abgedeckt oder das Rohr so gedreht, dass aus Schießrichtung keine offenen Mündungen mehr zu erkennen sind. Bevorzugte Materialien sind Leinen, Jute oder Leder.
„Geschütze sichern" Nach dem Schießen werden die Geschütze geputzt und gegen Regen und Fremdzugriff geschützt.
„Halt!" Notfall-Schlüsselwort. Alle Lade- und Schießtätigkeiten werden augenblicklich eingestellt.
„Versager" Meldewege und Vorgehen siehe Abschnitt 5.4.1.
„Nassentladung" Vorgehen nach drei aufeinanderfolgenden Versagern, siehe Abschnitt 5.4.2.

Für die Befehle „Geschütze auswischen", „Geschütze teilladen" und „Zündkraut auflegen" ist zusätzlich eine Rückmeldung über die Hierarchiestufen nötig. Diese Befehle werden nach Ausführung von jedem Büchsenmeister an den zuständigen Zeugmeister per Handzeichen (ggf. zusätzlich mündlich) gemeldet. Dieser bestätigt die entgegengenommene Meldung ebenfalls per Handzeichen (ggf. zusätzlich mündlich). Sobald alle Büchsenmeister einer Batterie die Ausführung des Befehls an ihren Zeugmeister gemeldet haben, meldet dieser Zeugmeister die Ausführung an den Feldzeugmeister. Erst dann gibt der Feldzeugmeister den nächsten Befehl an die Zeugmeister.

  • Kein Alkohol vor und während des Schießens
  • Pulverlagerung und -transport
  • Beschuss und ordnungsgemäßer Zustand des Geschützes
  • Gültigkeit der Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes bzw. bei ausländischen Kanonieren die jeweils geltenden Regelungen des Heimatlandes

Vor Beginn des ersten Schießens einer Veranstaltung erfolgt eine Schießeinweisung mit Durchsprache der aktuell gültigen BOL-Artillerieregeln, die vom Schießverantwortlichen durchgeführt wird. Die Teilnahme ist für alle am Schießen Beteiligten zwingend vorgeschrieben. Ohne Teilnahme an der Schießeinweisung ist keine Mitwirkung jeglicher Art am Schießen dieser Veranstaltung möglich. Der Zeitpunkt der Schießeinweisung ist rechtzeitig bekanntzugeben.

5.4.1. VERSAGER

Aufgrund der extrem hohen Gefahr, die von einem Versager ausgeht, ist hier absolute Disziplin nötig. Sollte es während des Schießbetriebs zu einem Versager (Nichtauslösung des Schusses nach dem Zündvorgang) kommen, so ist dieser Versager sofort vom betroffenen Büchsenmeister, mit erhobenem Arm und laut ausgesprochenem „Versager", an den Zeugmeister zu melden. Der Zeugmeister meldet den Versager des Geschützes ebenfalls sofort, mit erhobenem Arm und laut ausgesprochenem „Versager", an den Feldzeugmeister weiter. Der Schießbetrieb wird dann, nach Abfeuerung des letzten regulären Schusses, bis zur Behebung des Versagers eingestellt (alle nicht am Versager beteiligten Kanoniere bleiben solange absolut ruhig an ihrem Platz stehen).

Die Beseitigung des Versagers erfolgt auf Weisung des Feldzeugmeisters an den entsprechenden Zeugmeister, der dann das Kommando zur Versagerbeseitigung innerhalb seiner Batterie übernimmt. Die Beseitigung eines Versagers darf frühestens 2 Minuten nach dessen Auftreten erfolgen. Das Neuauflegen des Zündkrauts muss bei einem Versager aus Sicherheitsgründen entweder mit Hilfe einer kleinen Zündkrautschaufel oder mit einem kleinen Löffel erfolgen. Auf keinen Fall darf das Zündkraut direkt aus der Zündkrautflasche auf die Zündpfanne geschüttet werden!

Sollte ein Geschütz drei aufeinanderfolgende Versager haben, so muss eine Nassentladung erfolgen. Feldartillerie und Handrohrschützen signalisieren einen Versager mit einer roten Fahne durch den Befehlenden.

5.4.2. NASSENTLADUNG

Nach drei aufeinanderfolgenden Versagern am selben Geschütz muss dieses betroffene Geschütz einer Nassentladung unterzogen werden. Generell findet eine Nassentladung nicht während des normalen Schießbetriebes statt, sondern nur in Schießpausen oder nach Beendigung des normalen Schießbetriebes. Solange bleibt das Geschütz, ohne jegliche Aktivitäten der betroffenen Kanonenmannschaft, an seinem Platz stehen.

Zur Nassentladung wird zunächst viel Wasser auf die Zündpfanne und von vorne in das Kanonenrohr eingebracht. Die Menge des Wassers richtet sich nach dem Kaliber des Geschützes, muss jedoch sehr reichlich bemessen sein, um die Kern- und Vorladung in einen dünnflüssigen Brei verwandeln zu können. Dazu wird der Räumer in das mit Wasser gefüllte Rohr eingeführt und solange vorsichtig gedreht, bis der Räumer am Ende des Rohres (Stoßboden) angelangt ist und Vorladung, Schwarzpulver und Wasser gut durchmengt sind. Anschließend muss das Rohr wieder sauber gereinigt und getrocknet werden.

Sollte ein einzelnes Geschütz an einem Tag drei Nassentladungen nötig machen, so scheidet dieses Geschütz aus dem Schießbetrieb aus.

5.5. FELDARTILLERIE UND HANDROHRSCHÜTZEN IN SCHARMÜTZELN/SCHLACHTEN

Jeder Zeugmeister und Schützenweybel gewährleistet, dass vor dem Schießbeginn eine Einweisung in die gemeinsam erarbeiteten „Artillerieregeln beim BOL" durchgeführt wird.

Die Feldartillerie und Handrohrschützen befinden sich beim jeweiligen Fähnlein. Hinsichtlich der bisherigen Kommandostruktur erfordert die Durchführung des Schießens in Scharmützeln/Schlachten jedoch Ergänzungen. In den Scharmützeln/Schlachten wird jedes Fähnlein seinen eigenen Zeugmeister haben, der seine Batterie Feldartilleristen führt. Die Handrohrschützen werden durch einen Schützenweybel geführt. Die bisherigen Sicherheitsstandards bleiben hiervon unberührt und finden in jedem Fall auch weiterhin Beachtung.

Die Geschütze der Feldartillerie müssen mindestens mit 3 Personen besetzt sein. Die Geschütze der Feldartillerie dürfen angegriffen werden und werden auch verteidigt.

Zur Gewährleistung der Sicherheit werden folgende zusätzliche Regeln vereinbart, die auch in den Fähnlein bekanntgegeben und beachtet werden müssen:

  • Der Büchsenmeister ist nur für sein Geschütz verantwortlich. Er bleibt bei seinem Geschütz und verteidigt dieses gegebenenfalls.
  • Der Schneller ist zuständig für die Ladetätigkeit am Geschütz. Er verteidigt sein Geschütz zusammen mit dem Büchsenmeister.
  • Der Pulverer bringt das Pulver zum Geschütz und bewacht es nach dem Ladevorgang abseits des Geschützes. Er nimmt an keinen Kampfhandlungen teil, darf nicht angegriffen werden und ist besonders gekennzeichnet (mit orangener Armbinde an beiden Armen, um aus jeder Richtung erkennbar zu sein).
  • Bei stationären Geschützen ist das Pulver unter Beachtung des erforderlichen Abstands persönlich vom Pulverer zu schützen; ggf. kann das Pulver in den Scharmützeln auch unter dem Geschütz gelagert werden (unter Aufsicht von Büchsenmeister und Pulverer), sofern das Geschütz nicht geladen ist. In der Nähe des Pulvers finden auf keinen Fall Kampfhandlungen statt.
  • Beim Schießen darf sich kein Pulver an oder in der Lafette befinden (untrennbare Kiste oder Fach an der Lafette).
  • Eroberte Geschütze werden nicht zerstört, dürfen aber mit der jeweilige Mannschaft in Feindeshand übergehen.
  • Es werden keine geladenen Geschütze im Haufen/Fähnlein mitgeführt. Der Ladevorgang findet unter Beachtung der Sicherheitsabstände neben oder vor dem Haufen/Fähnlein statt.
  • Bei Vorliegen eines Versagers wird dieser sofort dem Zeugmeister/Schützenweybel des Fähnleins gemeldet. Zusätzlich wird zur Verdeutlichung eine rote Fahne geschwenkt und der Versager akustisch mitgeteilt (Fahnen werden ausgegeben – können aber auch selbst mitgebracht werden).
  • Die Fähnlein werden entsprechend ausgebildet und gehen nicht an ein Geschütz mit Versager heran. Nach Abwarten der Sicherheitszeit wird der Versager abseits der Scharmützel gemäß Weisung des Zeugmeisters beseitigt (Versagerbeseitigung siehe Abschnitt 5.4.1).
  • Die Feldartillerie wird für die Scharmützel/Schlachten mit Landsknechten/Doppelsöldnern bestückt. Auch diese Einheiten werden während der Handlungen auf die Einhaltung der Sicherheitsregeln achten, da auch sie in die Ausbildung integriert sind. Sie fungieren sozusagen als zusätzliches Sicherheitsmoment.

Die Handrohrschützen signalisieren die Bereitschaft für einen möglichen Angriff auf selbige durch Blankziehen der Kurzwehr. Ausgenommen hiervon sind Angriffe durch Bogenschützen oder andere Handrohrschützen. Bogenschützen schießen ballistisch auf Entfernung und direkt bei 5–15 m Abstand und vorherigem Augenkontakt. Pfeile müssen derart gepolstert sein, dass sie größer als ein Augapfel sind (Richtlinie IDV-Pfeile).

6. NOTFALL UND ERSTE HILFE

6.1. ALARMKETTE

1. Bei einer Verletzung oder Gefahr wird SOFORT „Halt!“ oder „Stop!“ gerufen.

2. Der nächstgelegene Darsteller ruft den Sanitäter.

3. Der Sanitäter meldet sich akustisch („Sanitär hier") und eilt zur Stelle.

4. Der Spielleiter/Veranstalter koordiniert weitere Maßnahmen.

6.2. DOKUMENTATION VON UNFÄLLEN

Jeder Unfall, auch kleine, ist unverzüglich zu dokumentieren:

  • Name des Betroffenen
  • Art der Verletzung
  • Zeitpunkt und Ort
  • Zeugen (falls vorhanden)
  • Maßnahmen, die ergriffen wurden

Diese Dokumentation dient dem gemeinsamen Lernen und der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen.

6.3. AUSRÜSTUNG

Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, mindestens Helm, Gambeson, festes Schuhwerk, das den kompletten Fuß umschließt, und Handschuhe zu tragen.

7. AUSBILDUNG UND LERNEN

Jeder Ausbilder und Teilnehmer lernt laufend hinzu, um die Sicherheit weiter zu erhöhen. Die Ausbilder und Hauptleute tauschen sich über die neuesten Erkenntnisse aus.

7.1. KRITIK

Bei Kritikpunkten an einer konkreten Situation wird nicht direkt Kritik geübt. Ansprechpartner ist die Befehlskette.

7.2. AUSNAHMEN

Ausnahmeregelungen sind nur durch die Hauptleute schriftlich festgelegt möglich. Ausnahmen gelten niemals für Kernregeln (Trefferzonen, Nichtkämpfer, Halt-Signal, Pulverumgang).

8. ANHANG

8.1 AUSRÜSTUNGS-CHECKLISTE (VOR JEDEM GEFECHT)

  • ☐ Helm intakt?
  • ☐ Gambeson tragfähig?
  • ☐ Schuhe geschlossen und rutschfest?
  • ☐ Handschuhe vorhanden?
  • ☐ Waffe technisch einwandfrei?
  • ☐ Keine Schmuckstücke?
  • ☐ Lange Haare gebunden?

8.2. GLOSSAR

Begriff Bedeutung
Fähnlein Einheit, Truppe (ca. 30–80 Personen)
Tross Begleitpersonal, nicht kampfaktiv
Stehender Tross Nichtkämpfer in fester Position
Feldscher Historische Bezeichnung für Sanitäter/Chirurg
Büchsenmeister Geschützverantwortlicher
Schneller Geschütz-Ladehilfe
Pulverer Zuständig für Pulver und Pulverkiste
IDV-Pfeile Richtlinie für gepolsterte Bogenschützenpfeile
FN Deutsche Reiterliche Vereinigung

8.3. ÄNDERUNGSHISTORIE

Version Datum Beschreibung Autor
1.0 September 2026 Erstfassung BOL-Verwaltung

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