DIE LANDSKNECHTE

Die Geschichte der Landsknechte

Während den Burgunderkriegen von 1474 bis 1477 zwischen dem Herzogtum Burgund und der Eidgenossenschaft, sowie der niederen Vereinigung änderte sich die Kriegsführung des ausgehenden Mittelalters extrem. Während das Herzogtum Burgund weiterhin an der Heerfolge der Adligen (hauptsächlich Ritter zu Pferde) festgehalten hat, haben die schweizerischen Eidgenossen auf Berufssöldner, welche fast nur aus Infanteristen bestanden vertraut. Die sowohl überraschende als auch überwältigende Niederlage einer so bedeutenden Macht wie Burgund, leitete die Kriegsführung in Richtung dem schweizerischen Vorbild.

Maximilian I, Herrscher über das römische Reich deutscher Nation, stellte erstmals im Jahre 1479 eine Armee flämischer Söldner auf, um sein Reich gegen die Angriffe des französischen Königs zu schützen. Bei der Schlacht bei Guinegate am 07. August 1479 konnten das Söldnerheer Maximilians die Truppen des französischen Königs schlagen. Dies war die Geburtsstunde der Landsknechte. Maximilian sah das enorme Potential dieser bewaffneten Fußtruppen und machte sich daran verschiedene Heere aus tausenden Söldnern aufzustellen und ausbilden zu lassen. Um das Jahr 1486 als Maximilian zum König gekrönt wurde hatte er bereits zwei Heere mit 3.000 bis 4.000 gut ausgebildeten Söldnern aufgestellt. Die erste Urkundliche Erwähnung des Begriffs Landsknecht stammt aus dem Jahr 1486 und entstammt einer schweizerischen Schmähschrift. In dieser heißt es, dass man es vorziehe Schwaben oder andere Landsknechte zu bewaffnen und auszubilden, da einer dieser so viel wert ist, wie zwei schweizer Söldner.

Die Blütezeit der Landsknechte war sicherlich die Zeit zwischen 1500 und 1530. Hier hatten die Landsknechte große Anführer wie Georg von Frundsberg, welcher am schwäbischen Feldzug teilgenommen und danach in kaiserlichen Diensten gekämpft hatte. Frundsberg stellte im Auftrag Maximilians I große Landsknechtsheere auf und zog mit diesen nach Italien. In den Italienischen Kriegen konnten Frundsberg und seine Söldner großartige Erfolge gegen die Franzosen und die Schweizer verzeichnen. Dies führte unter den Landsknechten zu einem nie dagewesenen Selbstbewusstsein und zu vielen weiteren Erfolgen. Durch diese Begebenheiten galt Frundsberg bald als „Vater der Landsknechte“.

Neben den Italienischen Kriegen im Namen des Kaisers waren die Landsknechte auch in den fränkischen Kriegen um 1523 und dem Bauernkrieg um 1524/1525 die entscheidende Macht. Hier hat der schwäbische Städtebund ein Bundesheer (den sogenannten schwäbischen Bund) aufstellen lassen, um seine Interessen durchzusetzen und um die Städte zu schützen. Gerade im schwäbischen Bauernkrieg waren die Landsknechte sehr gefordert. Hier mussten diese binnen kürzester Zeit von Ulm über Leipheim und Günzburg nach Weingarten ziehen um sich gegen die aufständischen Bauern zu stellen. Dies zeigt, in welch einer Perfektion die Landsknechte strukturiert und organisiert waren.

Für den Untergang der Landsknechte gibt es mehrere Faktoren. Zum einen fiel die Moral der Söldner schnell, als die großen Führer wie Frundsberg und Truchsess Georg von Waldburg starben, zum anderen ließ die Zahlungsmoral Maximilians und seines Nachfolgers Karl V. zu wünschen übrig. Da Landsknechte Söldner waren und die Zahlungsmoral der Kaiser und Landesherren schlecht war, ließen sie sich im Laufe der Zeit, trotz Verbot, immer öfter von ausländischen Herren anwerben. Dies führte zur Vermischung der Kriegstaktiken und somit zum Verlust der überlegenen Stellung der Landsknechte. Da sich die Landsknechte an immer weniger Regeln hielten, wurden ihre Rechte auf dem Reichstag von Speyer 1570 enorm beschnitten, womit die Heeresform der Landsknechte weitestgehend der Vergangenheit angehörte. Zu dieser Zeit änderte sich auch die Mode und die charakteristische geschlitzte Kleidung der Landsknechte verschwand.

Die Anwerbung und Organisation von Söldnerheeren fand im deutschsprachigen Raum noch bis Mitte des 17. Jahrhunderts Anwendung und spielte im 30-jährigen Krieg nochmal eine entscheidende Rolle. Danach wandelte sich die Organisation der Kriegsheere allmählich hin zu stehenden Armeen, was das endgültige Ende des Söldnertums bedeutete.

Der schwäbische Bund

Der schwäbische Bund wurde am 14. Februar 1488 auf dem Reichstag in Esslingen am Neckar auf Veranlassung Kaiser Friedrichs III. als Zusammenschluss der schwäbischen Reichsstände gegründet. Der schwäbische Bund war eine genossenschaftliche Vereinigung, welche vornehmlich die Funktion hatte, den Landfrieden, die Sicherheit, Rechte und Interessen seiner Mitglieder zu schützen. Der Schwäbische Bund verband zwei Gruppen, die selbst schon eine lange Tradition bündische Zusammenschlüsse aufwiesen: die schwäbischen Reichsstädte und den reichsunmittelbaren Adel. Die größte Bekanntheit genießt der schwäbische Bund im Kontext des Oberschwäbischen Bauernkrieges von 1524/1525. Hier wurde das Bundesheer als militärisches Aufgebot des schwäbischen Bundes unter der Führung von Truchsess Georg der III. von Waldburg entsandt, um die aufständischen Bauern niederzuringen. Hierfür zogen Anfang März 1525 ca. 7000 Fußsoldaten und 1500 bis 2000 Reiter von Ulm über Leipheim und Günzburg nach Weingarten, wo sich die Bauern seit dem 05.März 1525 im Altdorfer Feld versammelten. „Was Stang und Stab tragen möchte, das zöge alles auf Ostern nach Berg und Weingarten hin“, so lautete die Innschrift eines Flugblattes zur Mobilmachung der Bauern im Frühjahr 1525. Am Morgen des Ostermontags 1525 erreichte der schwäbische Bund endlich Weingarten, wo er bereits von mindestens 12.000 aufständischen Bauern, darunter 4.000 Büchsenschützen und eine große Anzahl an Geschützen erwartet wurden. Hinzukam, dass weitere 4.000 Bauern aus dem Hegau und 8.000 aus dem Allgäu im Anmarsch waren und die Bauern eine große Anzahl an Berufssöldnern, welche von Pavia zurückgekehrt sind auf ihrer Seite hatten. Nach einem kurzen Kanonenbeschuss beider Seiten wurden Verhandlungen angetreten und ein Friedensvertrag den so genannte Weingartner Vertrag geschlossen, welcher das Ende des Bauernaufstandes besiegelte. 

Die Organisation der Landsknechte

Die Landsknechte waren in so genannten Regimentern organisiert. Regimente waren selbstverwaltende Heere, welche sich aus verschiedenen Amtsträgern und Söldnern zusammensetzten. Das Oberhaupt eines Regiments war der Obrist. Dieser wurde von einem Kriegsherrn beauftragt, um ein oder mehrere Regimenter für ihn aufzustellen. Zu Zeiten Maximilian I und Karl V war es üblich, halbstehende Heere zu halten. Hierfür wurden Berufssöldner angeworben, ausgerüstet und ausgebildet. Der Vorteil an dieser Art des Heeres war es, dass kein komplettes Heer vorgehalten und bezahlt werden musste, dennoch genügend sehr gut ausgebildete Söldner zur Verfügung standen, um kleinere Auseinandersetzungen bestreiten zu können. Wenn eine größere Kriegshandlung drohte, wurden weitere Söldner angeworben und den besser Ausgebildeten zugeteilt. Somit konnte man in kurzer Zeit und ohne großen Aufwand ein sehr großes und schlagkräftiges Heer stellen. 

Jedes Regiment bestand aus bis zu 10 Fähnlein à 400 Mann, dem Verwaltungsstab, dem Tross, der Reiterei und der Artillerie. Durch die klaren Hierarchien und der bis ins Detail durchdachten Strukturen, war ein Regiment in der Lage sich komplett selbst zu versorgen und zu verwalten. Eine große Besonderheit der Landsknechte war es, dass einige Ämter vom gesamten Fähnlein gewählt wurden. So wurden zum Beispiel der Führer, Furier und die Gemeinwaibel immer für einen Monat von den Knechten demokratisch gewählt. Dies führte dazu, dass sich die Söldner freier fühlten und die direkten Vorgesetzen sich für ihre Söldner gegenüber den Hauptleuten und Obristen meinungsstark einsetzten. 

Durch die erhebliche Macht und Dominanz der Landsknechtregimente verlor das Reichsrecht der damaligen Zeit immer mehr an Gewicht. An seiner Stelle traten nun das Rechtsverständnis und die Rechtsprechung des Regiments. Innerhalb des Regiments galten einige gesellschaftliche Standards. Die Nichteinhaltung und Verstöße gegen diese wurden bestraft. 

Die Werbung und Musterung der Landsknechte

Für die Rekrutierung und Anwerbung neuer Söldner gab es zur Zeit der Landsknechte in nahezu ganz Europa ein standardisiertes Verfahren. Der Kriegsherr, wendet sich mit einem Kriegsvorhaben an einen Obristen, mit der Bitte ein Heer aus Söldnern zu stellen. Der Obrist soll nun ein Söldnerheer mit einer bestimmten Anzahl an Söldnern rekrutieren. Hierfür wird ein Bestallungsbrief angefertigt, in welchem der Name des Obristen, die Größe des Regiments und dessen Struktur, die Höhe des Solds, die Kriegsartikel und die Dauer des Dienstes aufgeführt werden.

Nachdem dies geschehen war, ernannte der Obrist seinen Stellvertreter (den Locotenent) und die Hauptleute der einzelnen Fähnlein. Daraufhin wurden Trommler losgeschickt, um die Rekruten anzulocken. Ein großes Problem bestand oftmals darin, die ungeeigneten oder zu schlecht ausgerüsteten Bewerber abzulehnen und wegzuschicken. Nachdem sich die Söldner verpflichtet haben, wurden sie angewiesen, sich zu einer bestimmten Zeit am Ort der Musterung einzufinden. 

Am Ort der Musterung wurden die Rekruten in zwei Reihen aufgestellt, welche sich gegenüber standen. Am Ende der Reihe befand sich ein Bogen bestehend aus zwei Hellebarden und einem Spieß. Jeder Bewerber musste durch diesen Bogen gehen, bevor er endgültig akzeptiert wurde. An diesem Bogen stand ein Rekrutierungsoffizier, welcher die Tauglichkeit und Ausrüstung der Söldner beurteilte. 

Anschließend wurde das Regiment in Fähnlein eingeteilt, wobei jedes von ihnen über mindestens 100 erfahrene und gut ausgerüstete Söldner verfügten. Die sogenannten Doppelsöldner erhielten den doppelten Sold der einfachen Söldner, da sie für das Regiment von besonders großem Wert waren. Nach der Aushändigung des Solds, stellten sich die Landsknechte im Kreis um den Obristen, welcher ihnen ihre Rechte und Pflichten aus dem Artikelbrief verlas und die Amtsleute vorstellte. Ab diesem Zeitpunkt waren die Söldner voll und ganz dem Dienst ihres Obristen unterstellt und an die Rechtsordnung des Regiments gebunden. Es erfolgte nun die Ausbildung der Söldner und die Vorbereitung des Kriegsvorhabens. 

Die Kleidung der Landsknechte

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Zerflambt, zerhawen und zerschnitten. So beschreibt der Belzepock in einem Schwank des Hans Sachs seinem Herren Lucifer Aussehen und Charakterzüge der Landsknechte. Schon am hier sprechenden und zuhörenden Personal wird deutlich, dass die Kleidung der Kriegsknechte im ausgehenden 15. und frühen 16. Jahrhundert wohl wenig „Sakrales“ an sich hatte. Viel mehr scheint sie von den Zeitgenossen zunächst als provokativ, verwegen und unerhört wahrgenommen worden zu sein. Dies wird einige Verse später im selben Sachs-Schwank endgültig deutlich:
In súma wúest aller gestalt,
Wie man vor jarn uns deúffel malt.
Typisch für die Landsknechte des frühen 16. Jahrhunderts ist somit ihre prächtige geschlitzte Gewandung. Vermutlich führten die offensichtlich provokative Unerhörtheit der Mode gepaart mit dem dennoch prächtigen Erscheinungsbild dazu, dass uns die Söldnermode dieser Zeit durch zahlreiche Künstler in zahlreichen Ölgemälden, vor allem aber in Holzschnitten erhalten geblieben ist. Einen guten grundlegenden Einstieg in die Mode der Landsknechte bieten vor allem diese beiden Standwerke:
– Ulrich Lehnart: Kleidung & Waffen der Dürerzeit (Bd. I) 1480-1530, Berlin 2021.
– Douglas Miller u.a.: Landsknechte 1486-1560, Sankt Augustin 2004.
Die im Internet frei verfügbare Dissertation „Der Landsknecht im Spiegel der Renaissancegraphik“ von Birgit von Seggern ist ebenfalls eine wertvolle Anlaufstelle für erste Informationen.
Alleine an dieser Aufstellung wird deutlich, dass die Kleidung der Landsknechte eine Thematik darstellt, die ganze Bücher füllen kann, vielfachen Veränderungen unterlag und im Einzelfall anhand von überliefertem Bildmaterial und archäologischen Funden recherchiert werden muss. Gerade Lehnart geht auch auf die Mode der Trossfrauen ein, die hier vollständig ausgespart wird. Der folgende Abschnitt versteht sich daher lediglich als kleine, grob überblickende Einführung.
In der Zeit von 1485 bis 1505 ist die Kleidung der frühneuzeitlichen Söldner noch stark der spätgotischen Kleidungstradition verhaftet. Eng anliegende Hosen und Wämser zeigen größere einzelne Schlitze, die vor allem an den Wämsern der Knechte umgesetzt wurden. Hinsichtlich der Hosen scheint es in Mode gewesen zu sein, verschiedene Stofffarben in gestreifter oder auch karierter Form aneinanderzusetzen. Typisch bezüglich der Hosen dieser Zeit ist auch eine knappe Form, die oftmals auf Höhe der Oberschenkel-Mitte abgeschnitten ist. An diese wurden dann teilweise eng anliegende lange genähte Wollstrümpfe angenestelt, teilweise wurden diese jedoch auf Kniehöhe auch mit einem Wollband in der Kniekehle abbindend befestigt. Die berühmte „Schamkapsel“, welche im weiteren Verlauf des 16. Jahrhunderts immer größere Formen annimmt und auch in der Rüstungsmode Eingang fand, findet hier allenfalls im „Schamlatz“ ihre Entsprechung und entspricht damit noch der Zivilmode des ausgehenden 15. Jahrhunderts.
In der Zeit um 1520 bis 1530 verändert sich die Mode jedoch merklich. Die typische „Sanduhr-Form“ als gesamtkörperliches Erscheinungsbild, die schon um die Jahrhundertwende durch ein auf Höhe des Bauchnabels endendes Wams erkennbar war, wird nun durch weiter geschnittene Hosenbeine und Ärmel noch mehr betont. Gleichzeitig nahmen nun auch die Schlitzungen der Kleidungsstücke zu. Vor allem die weiten Ärmel bieten nun die Möglichkeit vielfältiger Schlitze, die den darunterlegenden Stoff zum Vorschein kommen lassen. Die Hose ist nun auch vielfältig geschlitzt. Typisch für das Wams ist ein viereckiger Ausschnitt, der mittig auf den Schlüsselbeinen endet. Die eng anliegende „Landsknechtskappe“ der frühen fünfzehnhunderter Jahre, welche teilweise noch mit einem unter dem Kinn entlanglaufenden Band am Kopf befestigt wurde, ist nun vom „Tellerbarett“ verdrängt worden, welches in ähnlicher Form noch heute in der Uniform-Mode vieler Fanfarenzüge Süddeutschlands erhalten geblieben ist. In der Zeit um 1520 hat sich nun auch endgültig der „Kuhmaulschuh“, ein „schläppchenförmiger“ offener Halbschuh mit am Spitz begradigter Abschlusskante, endgültig etabliert. Im ausgehenden 15. Jahrhundert hatten die Söldner noch die auch in der Zivilgesellschaft bekannten geschlossenen Halbschuhe und Bundschuhe getragen. Bereits ab 1500 ist jedoch parallel auch der Kuhmaulschuh zu finden.
Zu keiner Zeit entsprach die bunte Mode der Landsknechte in ihrem Erscheinungsbild den Kleiderordnungen der spätmittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Städte. Aufgrund der Gefahren, die das Söldnerhandwerk mit sich brachte, wurde diese jedoch selbst von kaiserlicher Seite aus gebilligt. Hatte schon Kaiser Maximilian I. (1459-1519) die Mode toleriert, so wurde sie auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 unter Karl V. den Landsknechten ausdrücklich als Privileg erlaubt. Die Schlitzmode bot dem Landsknecht dadurch die Möglichkeit einer individuellen modischen Entfaltung, fungierte aber gleichzeitig auch als Abgrenzung gegenüber der zivilen Gesellschaft oder den städtischen bürgerlichen Aufgeboten. Gleichwohl, trotz dieser Abgrenzung und der empfundenen Anstößigkeit, hielt die Schlitzmode Einzug in die bürgerlichen und adligen Gesellschaftsschichten des frühen 16. Jahrhunderts. Lucas Cranach d.Ä. portraitierte den sächsischen Herzog Heinrich den Frommen ebenso in dieser Kleidung, wie Christoph Amberger 1514 einen Bürger Augsburgs in diesem Erscheinungsbild verewigte. Damit hatte sich die Mode der Landsknechte schlussendlich doch noch auch in jener Gesellschaft etabliert, die diese zunächst als „unziemlich“ eingestuft hatte.

Recht und Ordnung bei den Landsknechten

Der Landsknecht im Landsknechtregiment ist weder der Willkür von adligen Befehlshabern unterworfen, noch bewegt er sich in einem disziplin- und rechtfreien Raum. Ein jeder Landsknecht hat auf die Kriegsartikel geschworen, welche die Rechte und Pflichten der Söldner enthält. Um einen Söldnerhaufen führen zu können ist daher eine starke Disziplin und etablierte militärische Strukturen innerhalb des Regiments notwendig und unabdingbar. Bei willkürlichen Bestrafungen und Drangsalierungen würden die qualifizierten Söldner jedoch dem Regiment fernbleiben und anfangen zu meutern. 

Die Rechtsprechung im Regiment ist daher von einer starken Mitbestimmung durch die Landsknechte geprägt. Der Obrist verfügt zwar über ein Vetorecht, überlegt sich jedoch genau, ob er davon Gebrauch macht. 

Die militärische Polizeigewalt wurde im Regiment durch den Profoss mit seinem Stockmeister, Steckenknechten und dem Scharfrichter ausgeübt. Der Profoss war gleichzeitig der Ankläger im Regiment. Die Sonderstellung des Profoss zeigt sich auch in seinem Recht, ein paar Tage vor Auflösung eines Regiments abreisen zu dürfen. So konnte er sich in Sicherheit bringen und verhindern, eventuellen Racheaktionen zum Opfer zu fallen. 

Innerhalb des Regiments gab es in zweierlei Hinsicht eine, von der zivilen unabhängigen und eigenständigen Gerichtsbarkeit. 

Zum einen: Das Schultheißen Gericht. Der Vorsitz und Richterspruch in diesem Gericht war Aufgabe des Schultheißen. Er galt innerhalb der Landsknechte als eine allgemein anerkannte Persönlichkeit mit viel Erfahrung, jedoch ohne juristische Ausbildung. Gerichtet wurde also nach ‚persönlichem Rechtsempfinden‘. 

Zum anderen konnten die Landsknechte im ‚Recht der langen Spieße‘ eigenständig richten. Dazu wurden alle Spieße gen Mitte ausgerichtet. Zwei Reihen standen sich dabei gegenüber.